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VG Berlin, 10.05.2001 - 35 A 109.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bei Zweckentfremdung der Räume; Zulässigkeit einer allgemeinen Wohnnutzung im Kerngebiet ; Öffentliches Interesse an der Wohnnutzung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verbot der Zweckentfremdung in Berlin nicht obsolet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 1073 (Ls.)
- NZM 2001, 717
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
Auszug aus VG Berlin, 10.05.2001 - 35 A 109.99
Bei Veränderungen der Gesamtlage auf den Wohnungsmarkt in einer Großstadt handelt es sich grundsätzlich um langfristige Entwicklungen sehr komplexer Art. Bei einer derartigen Entwicklung muss es dem Normgeber überlassen bleiben, den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an der Wandel der Verhältnisse eine angleichende Änderung der Rechtslage geboten erscheinen lässt (BVerwG, NJW 1980, S. 1970 [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 2/79]). - BVerwG, 30.10.1990 - 8 B 129.90
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels eines Zulassungsgrunds - …
Auszug aus VG Berlin, 10.05.2001 - 35 A 109.99
Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die teilgewerbliche Nutzung der streitgegenständlichen Dachgeschosswohnung und meint, bei der Beurteilung des angebotenen Ersatzwohnraumes könne nur der Teil des zweckentfremdeten Wohnraumes Berücksichtigung finden, der tatsächlich gewerblich genutzt werde, denn es handelt sich bei einer Wohnung um eine Einheit von Räumen, die ihre Zweckbestimmung zum Wohnen erst durch eine ausschließlich gewerbliche oder berufliche Nutzung der gesamten Wohnung verliert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, 8 B 129.90, zitiert nach [...]; OVG Berlin, Beschluss vom 25. Februar 1997, OVG 5 S. 255.96). - VG Berlin, 25.04.2001 - 10 A 96.01
Wohnraummangellage als Voraussetzung für eine auf das Zweckentfremdungsverbot …
Auszug aus VG Berlin, 10.05.2001 - 35 A 109.99
Die Kammer vermag daher aus den vorgenannten Äußerungen des zuständigen Senators nicht, den von der 10. Kammer in ihrem Beschluß vom 12. April 2001 (VG 10 A 96.01) gezogenen Schluß zu teilen, die 2. ZwVbVO sei unanwendbar geworden, zumal der Senator in einer Pressemitteilung vom 18. Mai 2001 (…Berliner Zeitung v. 19. Mai 2001, S. 41) unter ablehnender Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluß angekündigt hat, die 2. ZwVbVO hinsichtlich der Geltung für Erdgeschoßwohnungen in Großsiedlungen, Plattenbauten und Problemgebieten mit Quartiersmanagement ändern zu wollen.